Marder- und Siebenschläferabwehr

Ratex AG
Austrasse 38
8045 Zürich
Schweiz

Tel. +41 44 241 33 33
Fax +41 44 241 32 20

1. Schritt Marder- und Siebenschläferabwehr

Befallsabklärung: Der erste Schritt muss immer durchgeführt werden, da es nicht möglich ist, den Marderschaden von aussen zu erkennen und einzuschätzen. Das bedingt eine Erfassung vor Ort. Dazu muss man auf beziehungsweise in das Dach steigen, um die genauen Schäden und Einstiegsstellen untersuchen zu können.

Mardervertreibung: Der Marder wird zuerst mit chemischen Mitteln aus der Liegenschaft vertrieben. Dieser Schritt ist aufwendig in Bezug auf Zeit und Material und ist kostenpflichtig. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass der 2. Schritt nicht ohne den 1. Schritt ausgeführt werden kann. Für den 2. Schritt erstellt die Ratex AG ein seriöses und unverbindliches Angebot. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass der 1. Schritt allein für die Mardervertreibung nicht ausreicht.

Ratex AG: Marder- und Siebenschläferabwehr
Ratex AG: Marder- und Siebenschläferabwehr
Ratex AG: Marder- und Siebenschläferabwehr

2. Schritt Marder- und Siebenschläferabwehr

Der zweite Schritt ist in mehrere Arbeitsetappen unterteilt und beinhaltet:

Zugang abdichten: Einstieg- und Eindringstellen werden mit dem dazu geeigneten Material (Inox-Alulochblech, Bleiabdeckungen, plastifiziertes Drahtgewebe usw.) abgedichtet, um einen Neubefall zu verhindern.

Reinigung und Reparatur: Bei den Niststellen und Versäuberungsplätzen werden die Rückstände wie Tierkadaver und Kot entfernt und entsorgt und die Stellen gründlich gereinigt. Schäden am Dach, Unterdach und der Wärmedämmung werden durch Reparatur oder Ersatz behoben.

Desinfektion: Abschliessend wird der Dachbereich gegen Gerüche und Parasiten behandelt und desinfiziert, um Folgebefall durch Ungeziefer zu verhindern.

Video «Marder- und Siebenschläfer vertreiben» © Ratex AG

Garantie

Ratex legt Wert auf eine fachmännische und saubere Ausführung der Arbeiten. Für die Reparaturen werden erstklassige Materialien verwendet. Ratex gewährt auf Arbeit und Material bei den Marderabwehr-Massnahmen eine Garantie von fünf Jahren.

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