Gartenstadt 21, Teil 2 von 2

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4132 Muttenz,
Schweiz

Veröffentlicht am 28. September 2020
 
Teilnahme am Swiss Arc Award 2021

Collage_Ostseite Collage_Westseite Modell_Schnitt Modell_Perspektive Modellbild_Wohnzimmer Modellbild_Kaminraum ©IT Modell_Städtebau_Stadt ©IT Modell_Städtebau_Quartier ©IT

Projektdaten

Basisdaten

Lage des Objektes
Freidorfweg, 4132 Muttenz, Schweiz
Projekttyp
Studierendenentwürfe
Fertigstellung
01.2019

Gebäudedaten nach SIA 416

Stockwerke
3 bis 5
Anzahl Wohnungen
30

Beschreibung

Kurzbeschrieb
Das Projekt befindet sich im südlichen Teil des neuen Freidorfs und wird jeweils strassenseitig erschlossen. Die Reihenhaustypologie bildet die Zäsur zwischen der stark befahrenen Strasse und der Gartenseite. Einen breiten Wohnungsmix wie auch soziale Diversität sollen das Ziel sein.

Ausgangslage

Das neue Freidorf – Muttenz BL

Auf dem Areal des Coop-Geländes, in Ergänzung zum Freidorf von Hannes Meyer mit seinen unterschiedlichen Reihenhaustypen, sowie dem Geschosswohnungsbau aus dem Jahr 2006, soll ein innovativer, hochverdichteter und zukunftsfähiger Prototyp für das gemeinschaftliche Wohnen entstehen. Eine neue Gartenstadt. Der Gründergeist des Freidorfs soll aufgenommen werden und in eine neue, zeitgemässe Architekturform übersetzt werden.

Entwurfsidee

Der Gedanke einer Gartenstadt entstand in der Zeit der Industrialisierung. Ein Gedanke der in einer Zeit fruchtete, wo die Wohnbedingungen sehr schlecht waren. Eine neue Wohnform im Grünen versprach die Gartenstadt. Weg von der verschmutzten Stadt, weg von den Industriearealen, weg vom Stadtlärm. Grosszügige Wohneinheiten mit viel Garten erwartete die neuen Bewohner. Das Freidorf wurde 1919 gebaut und ist bis heute die einzige Gartenstadt in der Schweiz.

Wie sieht die Gartenstadt heute aus? Wie viel Verdichtung verträgt es ohne die Grünraumqualität zu verlieren? Was sind die heutigen Ansprüche an Wohnraum? Diese Fragestellungen begleiteten uns auf dem Weg zur Entwicklung des neuen Freidorfes.

Eine Stadtseite und eine Gartenseite definieren das neue Freidorf. Der Versuch der neuen Reihenhaustypologie ein Äusseres und Inneres zu geben bedingt präzis definierter Aussenräume. Regulierungen in Form einer Charta wurden festgelegt, welche die Mantellinie, die Stadtfassade, die Aussenräume und die Strassenbreiten regelt. Zwei öffentliche Plätze bilden dabei die Hauptader der Öffentlichkeit auf Stadtebene. Gegensätzlich wurde versucht die Grünräume individuell und heterogen zu gestalten und natürlich durch die Bebauung, wie auch durch die Begrünung wachsen zu lassen. So entstehen zwei unterschiedliche Atmosphären die von der Homogenität und von der Heterogenität leben.

Projektierung

Wie der städtebauliche Entwurf durch verschiedene Räume definiert wird, versuchen die Räume in den drei verschiedenen Einfamilienhäusern des neuen Freidorfes daran anzuknüpfen. Durch klar definierte Räume in der Fläche, Höhe und Materialisierung wurden zuerst die Nutzungen festgelegt und daraus resultierte eine Raumschachtelung, sowohl in der horizontalen, wie auch in der vertikalen.

Die definierten Räume bilden so verschiedene Raumsequenzen die durch Treppenanlagen verbunden sind. Hauptelement der neuen Einfamilienhäuser ist die Feuerstelle mit dem grossen Kamin. Die Küche, das Esszimmer und der Kaminraum bilden ein Dreigespann, welches sich um die Feuerstelle anordnet und das Herz des Gebäudes markiert. Dieses Herz wird in die vertikale kontinuierlich durch den Kamin fortgeführt. Die Haupterschliessung folgt dem Kamin und öffnet so einen Luftraum über alle Geschosse.

In der Materialisierung erscheint das Gebäude roh und unscheinbar. Die Haupttragstruktur bildet ein Rohbau-Beton Schalungstyp 2. Dieser wird in Ortbeton ausgeführt und monolithisch gegossen. Die Backsteinfassade aus normierten Swissmodul Steinen führt diese raue Welt weiter gegen Aussen. Das doppelschalige Mauerwerk ermöglicht gleichzeitig die gleiche Materialisierung im Innere wie auch gegen Aussen. Räume mit Bezug nach aussen werden durch die Materialisierung somit direkt spürbar gemacht. Ergänzt wird das ganze durch Metallkasten-Fenster und Metall-Türen.

Besonderheiten

C H A R T A v o m F R E I D O R F

Regelwerk

1. Mantellinie
Die dreidimensionale Mantellinie definiert im Masterplan die Höhe,
die Gebäudebreite und die Gebäudetiefe des maximalen Gebäudevolumens.

2. Gartenseite
Auf der Gartenseite kann eine Individuelle und heterogene Fassaden-, wie auch Volumengestaltung erfolgen.
Die maximal definierte Baulinie ist jedoch einzuhalten.

3. Stadtseite
Die Stadtseite hat für das übergeordnete Zusammenspiel der Einzelbauten ein geregeltes Sockelgeschoss wie auch eine definierte Traufhöhe.

4. Nutzungsverteilung
In den verschiedenen Einheiten ist ein Wohnungsmix von Businesswohnen, Familiäres Wohnen und Gemeinschaftliches Wohnen zu gewährleisten.
Erdgeschossnutzungen sind in Publikumsorientierten Lagen mit einzuplanen.

5. Adressierung
Die Adressierung erfolgt ausschließlich von der städtischen Seite. Dabei ist die Lage des Einganges zwingend im Erdgeschoss zu positionieren.

6. Masterplan
Öffentliche Einrichtungen, Plätze, Grünräume und Strassenräume gibt der Masterplan vor. Akzente werden übergeordnet definiert.

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