Hindernisfreies Bauen für Rollstuhlfahrer: Parkieranlagen
Die vorliegende Information ist ein Auszug einer Publikation die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Hindernisfreies Bauen (ZHB) enstanden war.
Die nachfolgenden Planungstipps enthalten einige der wichtigsten Massnahmen, die das Benutzen von privaten und öffentlichen Räumen für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Dieser Leitfaden ersetzt keine der gültigen Vorschriften, Normen oder Richtlinien, sondern ergänzt sie bestenfalls. Massgebend sind das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» mit Leitfaden.
Parkplätze
Ein barrierefreier für mobilitätseingeschränkte Menschen geplanter Parkplatz soll eine Breite von 350 cm sowie möglichst kein Gefälle aufweisen und mittels ICTA-Signet (Bodenmarkierung gelb) deutlich gekennzeichnet sein. Kopfsteinpflaster und Rasengittersteine sind ungeeignet.
Es ist denkbar, den Parkplatz mit dem Fussgängerbereich zu kombinieren, sofern dieser nicht durch einen Absatz vom Parkfeld getrennt ist. Einfache Zu- und Wegfahrt mit dem Rollstuhl ist ebenfalls zu berücksichtigen. Mauervorsprünge, Säulen, Installationen, usw. dürfen nicht behindern oder versperren.
Bei Parkplätzen im Freien ist von Vorteil, diese zu decken. Auch gedeckte Verbindungen zum Gebäudeeingang sind für Rollstuhlfahrer eine grosse Erleichterung, in schneereichen Regionen sogar Bedingung.

Masse eines behindertengerechten Parkplatzes
Parkplatz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und Anlagen.
Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und Anlagen muss mindestens ein Parkplatz für Rollstuhlfahrer in der Nähe des barrierefreien Eingangs erstellt werden.

Parkplatz mit Fussgängerbereich kombiniert
Parkieranlagen
Hier sind die Zugänge und Einrichtungen rollstuhlgängig zu errichten. Es muss mindestens ein Parkplatz für Rollstuhlfahrer vorhanden sein. (Bei gösseren Anlagen gilt: 50 Parkplätze = 1 Parkplatz für Rollstuhlfahrer.) Automaten sind so zu platzieren und einzurichten, dass sie vom Rollstuhl aus bedient werden können. Anzeigen, Tastaturen und Einwurfschlitze dürfen nicht höher als 140 cm überdem Boden liegen.

Zugang zu Garagenboxen
Allgemeiner Hinweis
Bedienungselemente
Bedienungselemente wie Lichtschalter, Sicherungskasten und dergleichen sind minimal 90 cm, maximal 140 cm (empfohlen 100 cm) ab Boden anzuordnen. Die Erreichbarkeit von Bedienungselementen darf weder durch breite, vorspringende Sockel noch durch Anordnung in einer Ecke erschwert werden (Sockel maximal 10 cm vorspringend, Bedienungselemente von Ecke minimal 40 cm). Dies gilt insbesondere für Schalter, Sicherungen, Steckdosen, Sonnerie, Gegensprechanlage und Automaten (Bancomat, Billettausgabe, Waschmaschine, Parking, Tankstelle und dergleichen). Der Freiraum vor Automaten und Schalteranlagen hat minimal 140 x 170 cm zu betragen. Die Schalterhöhe maximal 90 cm. Mindesten seine Kassenanlage muss die folgenden Bedingungen erfüllen und ständig in Betrieb sein: Durchgangsbreite (nutzbare Breite) minimal 100 cm. Zufahrt/Zugang gerade (nicht abgewinkelt), Höhe der Ablage oder des Rollbandes maximal 90 cm.
Im Mehrfamilien-Wohnungsbau sollen zwischen der Wohnung und dem Gebäudeeingang Gegensprechanlagen oder Leerrohre für einen späteren Einbau vorgesehen werden.

Übersicht der Höhenmasse für Rollstuhlfahrer
Weitere Informationen
Das Zentrum für hindernisfreies Bauen in Muhen (AG) ist Ihre Fachstelle für barrierefreies Wohnen. Wir beraten Sie gerne in Baufragen aller Art.