Basisinformationen über dämmschichtbildende Brandschutzsysteme
Allgemeine Erklärung
Dämmschichtbildende (intumeszierende) Brandschutzsysteme sind flüssige Brandschutzanstriche, die auf Stahlprofile appliziert werden und zusammen mit dem gegen Feuer zu schützenden Stahlbauteil den geforderten Feuerwiderstand R 30 oder R 60 gewährleisten. Somit verlängert sich die Dauer, in der ein Stahlbauteil feuerresistent ist.
Wirkungsweise
Die Beschichtungen von 0,3 bis 3,5 mm Dicke schäumen bei Hitzeeinwirkung (ab 120 - 200 °C) auf und bilden einen stabilen, kompakten, feinporigen und gut isolierenden Schaum. Dieser Schaum erreicht die 40- bis 50-fache Dicke der Ausgangsschicht. Der Schaum bewirkt, dass der Stahl bei Feuereinwirkung die für den Verlust der Tragfestigkeit massgebende Temperatur (500 - 800 °C) erst mit Verzögerung erreicht - nach 30 Minuten bei R 30 bzw. nach 60 Minuten bei R 60.
Dämmschichtbildner-Zusammensetzung
Lösemittel bzw. Wasser (lösemittelhaltige bzw. wässrige Dispersionen)
Bindemittel
Pigmente und Füllstoffe
Beschichtungsaufbau
Dreischichtige dämmschichtbildende Brandschutzsysteme bestehen aus den drei Schichten:
a Systemgeprüfte Grundbeschichtung als Korrosionsschutz;
b Dämmschichtbildender (intumeszierender) Brandschutzanstrich;
c Systemgeprüfte, farblich frei wählbare Deckbeschichtung
Bei zweischichtigen dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ist das Aufbringen einer Deckbeschichtung nicht zulässig.
Verfahren
- 1.
Die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzanstriche erfordert eine objektbezogene Bewilligung der zuständigen Brandschutzbehörde.
- 2.
Gesuche sind mittels Formular des Stahlbau Zentrums Schweiz (SZS) «Gesuch für die Anwendung von dämmschichtbildenden Anstrichen auf Stahlbauteilen» einzureichen (www.szs.ch).
- 3.
Es dürfen nur von der VKF zugelassene Systeme verwendet werden. Diese, sowie die erforderlichen Schichtdicken, sind im Schweizerischen Brandschutzregister publiziert (www.bsronline.ch).
Anwendungsbeschränkungen
Exponierte, mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen geschützte Stahlbauteile sind gegen mechanische Beschädigung dauerhaft zu schützen. Der mechanische Schutz sowie anschliessende Bauteile müssen genügend Abstand zur Stahlkonstruktion aufweisen, damit der Brandschutzanstrich ungehindert aufquellen kann. In Wohnbauten sind unter Umständen zusätzliche feuerpolizeiliche Massnahmen zu ergreifen.
Feuerwiderstandsnachweis
Die Brandschutzbehörde kann einen Nachweis des Feuerwiderstands verlangen.
Applikation
Vorabklärungen |
|
Randbedingungen |
|
Ausführung | Im Werk (vor Montage):
Auf Baustelle (nach Montage):
Je nach Produkt ist bei kleinen Schichtdicken, vor allem für R 30, auch eine Werksbeschichtung möglich. |
Qualitätssicherung
Eine Dokumentation über die Qualitätssicherung ist zwingend und umfasst folgende Unterlagen:
VKF: Brandschutzerläuterung 1008, Brandschutzregister, Brandschutz-Zulassungen (BZu-Nr.) (www.vkf.ch)
SZS: Reglemente, Qualitätssicherungsprotokoll und Applikateur-Register auf Internet (www.szs.ch)
Zertifizierte Unternehmer (SZS-Applikateur-Register)
Messen der Nassschichtdicke des dämmschichtbildenden Anstrichs (während der Applikation, mit Messkamm)
Messen und Protokollieren der Trockenschichtdicke durch den Systemlieferanten, vor Aufbringen der Deckbeschichtung
Erstellen und Einreichen des SZS-Qualitätssicherungsprotokolls
Prüfung durch die Brandschutzbehörde, Intervention bei ungenügenden Messresultaten
Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Stahlbau Zentrum Schweiz (SZS) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).