Uferinitiative – Antworten auf steigende Bedürfnisse
Am 3. März 2024 haben die Zürcher Bürger*innen die Gelegenheit, über die Initiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» abzustimmen. Die Initiant*innen setzen sich dafür ein, dass See- und Flussufer freigehalten werden und die öffentliche Zugänglichkeit verbessert wird. Zudem soll auf dem Gebiet des Kantons Zürich bis 2050 ein durchgehender Uferweg entlang des Zürichsees entstehen.

Blick auf die Pfnüselküste des Zürichsees von Zollikon aus | Foto: Parpan05 © wikimedia
Ufergeflüster – was steckt dahinter?
Nach Ansicht der Initiant*innen sind die vorhandenen Seeuferwege nicht ausreichend, da die Wege entlang des Greifensees, des Pfäffikersees und der bestehenden Abschnitte am Zürichsee äusserst beliebt und entsprechend stark frequentiert sind. Angesichts des Bevölkerungswachstums im Grossraum Zürich sowie der zunehmenden Bedeutung der Naherholung ist ein Ausbau notwendig, um mehr Möglichkeiten für Naturerlebnisse und Entspannung im Freien zu schaffen. In vielen Gemeinden entlang der Seen ist das Ufer über weite Strecken unzugänglich. Ein durchgängiger Seeuferweg würde den Bewohner*innen überall einen einfachen Zugang zum Wasser ermöglichen und gleichzeitig das Ufer ökologisch aufwerten. Durch die Verbauung des Zürichseeufers in den letzten zwei Jahrhunderten wurden wertvolle Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere zerstört. Daher ist es wichtig, dass die Gestaltung der Uferwege darauf abzielt, die Artenvielfalt zu fördern und zu schützen.
Der Kantons- und Regierungsrat argumentieren, dass der Zugang zu den Ufern bereits angemessen geregelt sei. Sie befürchten, dass die Umsetzung der Initiative mit hohen Kosten und Eingriffen in das Privateigentum verbunden wäre. Die Regierung und der Kantonsrat sowie FDP, SVP und EDU lehnen die Volksinitiative ab, während SP, Grüne, GLP, EVP und AL ihr zustimmen.

Die Karte zeigt, welche Abschnitte am Zürichsee zugänglich sind und welche nicht. | Plan © swisstopo
Kosten und Eigentumsrechte im Fokus
Der Regierungsrat prognostiziert Kosten zwischen 370 und 460 Millionen Franken, während ein Gutachten sogar von einer halben Milliarde Franken ausgeht. Die grössten Kostenpunkte werden nach Angaben der Regierung durch den Erwerb von privaten Grundstücken und die Entschädigung der Eigentümer*innen entstehen. Es ist zu erwarten, dass zahlreiche Landbesitzer*innen rechtliche Schritte einleiten werden, sollten sie gezwungen sein, ihr Land abzugeben.
Die Initiant*innen halten die von der Regierung geschätzten Entschädigungssummen für übertrieben. Sie sind der Meinung, das überhöhte Forderungen vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben. Immerhin handelt es sich um Konzessionsland, das der Kanton mit der Auflage abgegeben hat, es für Nutzungen wie Strassen und Wege zurückzuerhalten. Aus diesem Grund – so die Befürworter*innen – hätten die Landbesitzer*innen keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie gehen davon aus, dass der durchgängige Seeuferweg bis 2050 nicht mehr als 100 Millionen Franken kosten wird.

Blick nach Osten auf Erlenbach und Herrliberg am rechten Zürichseeufer | Foto: Roland zh © wikimedia
Countdown zur Wahl am 3. März 2024
Die Uferinitiative stellt zweifellos eine wichtige Weiche für die Zukunft der Uferlandschaften und die Zugänglichkeit zu den Gewässern im Kanton Zürich. Die Diskussion darüber, wie diese Ziele am besten erreicht werden können, ist jedoch komplex und kontrovers. Es liegt nun an den Zürcher*innen, sich eine fundierte Meinung zu bilden und bei der Abstimmung – nur noch bis zum 3. März 2024 – ihre Stimme abzugeben.