Einbau zweier Wohnungen in den schützenswerten Grossacherhof

 
3322 Mattstetten,
Schweiz

Veröffentlicht am 01. Januar 2016
Architektengemeinschaft Stoll Stähli
Teilnahme am Swiss Arc Award 2014

Ostansicht mit Eingang zu Dachwohnungen über die Hocheinfahrt © BST Eingangsbereich zu den Dachwohnungen in der Einfahrt © BST Neue Glaslemente in Biberschwanzdach © BST Südostansicht mit Trauerweide © BST Westansicht mit neuen Dachein- und aufbauten © BST Südwestansicht Grossacherhof © BST 2-Zi-Whg Eingang - Lukarne © ROT 2-Zi-Whg Lukarne - Eingang © ROT 2-Zi-Whg Interne Treppe © ROT 2-Zi-Whg Interne Treppe © ROT 2-Zi-Whg Schlafzimmer © ROT 5-Zi-Whg Eingang - Garderobe © ROT 5-Zi-Whg Kochen - Korridor © ROT 5-Zi-Whg Aussenbereich unter Dach © ROT 5-Zi-Whg Schlafzimmer © ROT 5-Zi-Whg Korridor © ROT

Projektdaten

Basisdaten

Lage des Objektes
Urtnenstrasse 1, 3322 Mattstetten, Schweiz
Projektkategorie
Fertigstellung
01.2011

Gebäudedaten nach SIA 416

Geschossfläche
210 m²
Gebäudevolumen
600 m³

Beschreibung

Der herrschaftliche Bauernhof, welcher am Ortseingang von Mattstetten auf einer Anhöhe situiert ist, wurde in seinem heutigen Erscheinungsbild 1856 erbaut. Teile des Kellers und der Fundationen datieren mit grosser Wahrscheinlichkeit ins Jahr 1796 zurück. Der Wohntrakt ist bis ins Dachgeschoss in Sandstein gehalten, die beiden Stirnseiten sind mit einer Berner Ründe ausgeschmückt.

Bis 1990 wurde der Bauernhof landwirtschaftlich genutzt. Der Wohntrakt bestand aus einer Wohnung mit einer internen Erschliessung ins Obergeschoss. 1994 wurde im Bereich der Tenne unter der Hocheinfahrt eine vertikale Erschliessung ins 1. Obergeschoss eingebaut und der Wohntrakt in zwei Familienwohnungen unterteilt.

In das nicht genutzte Gebäudevolumen konnte 2011 über dem Wohntrakt eine 5 Zimmer- Wohnung über zwei Geschosse und im Einfahrtsbereich eine 2- Zimmer- Wohnung über zwei Geschosse eingebaut werden. Über die Einfahrt, wo einst Heu in den Ökonomieteil eingebracht worden ist, wird der Zugang zur den beiden neuen Wohnungen sichergestellt. Das neue Bauvolumen ist als "Haus im Haus" in den Leerraum der historischen Bausubstanz gestellt worden. Entstanden ist mit dieser baulichen Massnahme ein spannungsvoller Wohnraum mit starken Innen- und Aussenbezügen.

Erschwerend bei der Ausgestaltung der Lichtführung im Dach waren die Auflagen der kantonalen Behörden. Neben den Auflagen der Denkmalpflege durch die Unterschutzstellung, kam der Umstand, dass der Hof in der Landwirtschaftszone situiert ist in welcher die kantonale Gesetzgebung für das Bauen ausserhalb der Bauzone, zum Tragen. Bei der Belichtung des neuen Wohnraumes wurde eine Lukarne gegenüber der Einfahrt, je ein Dachflächenfenster pro Binder im Bereich des Wohntraktes, sowie je ein Lichtband aus drei Ziegelreihen im Bereich der Lauben Ost und West, von den Behörden gestattet. Die Lichtbänder und die Lukarne bieten den Bewohnern die Sichtbezüge aufs Land, die Dachflächenfenster bringen das zenitale Licht in die Wohnräume.

192091048