Förderungsprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung
Gebäude produzieren ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in der Schweiz. Vierzig Prozent der in der Schweiz verwendeten Energie wird in Gebäuden verbraucht. Dieser Energieausstoss könnte massiv reduziert werden: Eine Million Gebäude der Schweiz sind nicht oder kaum energetisch saniert.
Zur Verminderung der Treibhausgasemissionen hat der Bund eine Reihe von konkreten Massnahmen vorgesehen, die auch den Bausektor betreffen. Im September 2020 wurde eine Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen, das frühestens 2022 in Kraft tritt. Eine Übergangsregelung gilt ab Anfang 2021.
Damit sollen ab dem Jahr 2023 keine Neubauten mehr erstellt werden, die CO2 ausstossen. Bestandsgebäude dürfen dabei einen Grenzwert von 20 kg C02 pro Quadratmeter nicht überschreiten. Fossile Heizungen sind in Bestandsbauten nach wie vor möglich, wenn das Gebäude gut isoliert ist.
Das Gebäudeprogramm: Bilanz nach zehn Jahren
Der Bund und die Kantone entwickelten vor gut zehn Jahren das Gebäudeprogramm, um durch finanzielle Anreize die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern. Dabei entwarfen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Finanzhilfen, die die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützen. Die Umsetzung liegt dabei bei den Kantonen. Das Gebäudeprogramm hat sich inzwischen zu einem wirksamen Instrument in der Schweizer Energie- und Klimapolitik entwickelt. Seit 2010 konnten so 2,3 Milliarden Kilowattstunden (kWh) eingespart werden. Zusätzlich wurden 600000 Tonnen weniger C02 produziert.
Zur Orientierung: Eine Tonne CO2 entsteht durch das Beheizen einer Wohnfläche von 45 m2 während eines Jahres – dies ist die Wohnfläche, die in der Schweiz durchschnittlich pro Person zur Verfügung steht. Kompensiert werden könnte der Ausstoss des Treibhausgases unter anderem durch wachsende Bäume. Eine Buche beispielsweise bindet 12,5 Kilo CO2 innerhalb eines Jahres.
Die wichtigsten Massnahmen der energetischen Sanierung
Seit 2010 gewährt das Gebäudeprogramm Fördermittel für folgende Massnahmen:
Wärmedämmung von Bestandsgebäuden
Installation von Haustechnikanlagen mit erneuerbarer Energie (Wärmepumpen, Holzfeuerungen. Solarkollektoren), wie auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Systemsanierungen: beispielsweise umfassende Gebäudesanierungen in grösseren Etappen, in der ein Gebäude in Hinblick auf Gebäudehülle und Haustechnik energetisch aufgewertet wird.
Bau und Erweiterung von Anlagen zur zentralen, hausübergreifenden Wärmeversorgung von Gebäuden. Dabei setzt man in Zukunft auf erneuerbare Energien und Abwärme (Heizzentralen sowie Wärme- und Energienetze)
Hocheffiziente Neubauten. Indirekte Massnahmen werden seit 2018 gefördert, beispielsweise Projekte im Bereich der Qualitätssicherung.
Beurteilung von Qualität und Potential von Gebäuden
Weitere Infos zur Gebäudesanierung:
Massnahmen zum Gebäudeprogramm unter dasgebaeudeprogramm.ch
Kantonale Energiefachstellen zum Abklären der Förderungen: endk.ch
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK): geak.ch
Bildnachweis:
Verein GEAK, Basel
® Das Gebäudeprogramm Jahresbericht 2019