Förderungsprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung

 

Wissen

Veröffentlicht am 10. Mai 2021 von
Redaktion Swiss Arc

Gebäude produzieren ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in der Schweiz. Vierzig Prozent der in der Schweiz verwendeten Energie wird in Gebäuden verbraucht. Dieser Energieausstoss könnte massiv reduziert werden: Eine Million Gebäude der Schweiz sind nicht oder kaum energetisch saniert.

Zur Verminderung der Treibhausgasemissionen hat der Bund eine Reihe von konkreten Massnahmen vorgesehen, die auch den Bausektor betreffen. Im September 2020 wurde eine Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen, das frühestens 2022 in Kraft tritt. Eine Übergangsregelung gilt ab Anfang 2021.

Damit sollen ab dem Jahr 2023 keine Neubauten mehr erstellt werden, die CO2 ausstossen. Bestandsgebäude dürfen dabei einen Grenzwert von 20 kg C02 pro Quadratmeter nicht überschreiten. Fossile Heizungen sind in Bestandsbauten nach wie vor möglich, wenn das Gebäude gut isoliert ist.

Das Gebäudeprogramm: Bilanz nach zehn Jahren

Der Bund und die Kantone entwickelten vor gut zehn Jahren das Gebäudeprogramm, um durch finanzielle Anreize die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern. Dabei entwarfen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Finanzhilfen, die die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützen. Die Umsetzung liegt dabei bei den Kantonen. Das Gebäudeprogramm hat sich inzwischen zu einem wirksamen Instrument in der Schweizer Energie- und Klimapolitik entwickelt. Seit 2010 konnten so 2,3 Milliarden Kilowattstunden (kWh) eingespart werden. Zusätzlich wurden 600000 Tonnen weniger C02 produziert.

Zur Orientierung: Eine Tonne CO2 entsteht durch das Beheizen einer Wohnfläche von 45 m2 während eines Jahres – dies ist die Wohnfläche, die in der Schweiz durchschnittlich pro Person zur Verfügung steht. Kompensiert werden könnte der Ausstoss des Treibhausgases unter anderem durch wachsende Bäume. Eine Buche beispielsweise bindet 12,5 Kilo CO2 innerhalb eines Jahres.

Die wichtigsten Massnahmen der energetischen Sanierung

Seit 2010 gewährt das Gebäudeprogramm Fördermittel für folgende Massnahmen:

Wärmedämmung von Bestandsgebäuden

Installation von Haustechnikanlagen mit erneuerbarer Energie (Wärmepumpen, Holzfeuerungen. Solarkollektoren), wie auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Systemsanierungen: beispielsweise umfassende Gebäudesanierungen in grösseren Etappen, in der ein Gebäude in Hinblick auf Gebäudehülle und Haustechnik energetisch aufgewertet wird.

Bau und Erweiterung von Anlagen zur zentralen, hausübergreifenden Wärmeversorgung von Gebäuden. Dabei setzt man in Zukunft auf erneuerbare Energien und Abwärme (Heizzentralen sowie Wärme- und Energienetze)

Hocheffiziente Neubauten. Indirekte Massnahmen werden seit 2018 gefördert, beispielsweise Projekte im Bereich der Qualitätssicherung.

Die GEAK-Klassifizierung

Der GEAK-Ausweis der Kantone bewertet die Gebäudesubstanz, wie auch die Wärmeversorgung. Nach der Bewertung der Gebäudehülle wie auch der Gebäudetechnik wird einem Gebäude eine Energieklasse zugeordnet.

Der GEAK-Bericht fasst die Messdaten eines Gebäudes zusammen und enthält Hinweise, wie man den Bau energietechnisch saniert und optimiert werden kann. Durch die Sanierungsmassnahmen kann der CO2 Ausstoss markant reduziert werden. Der GEAK wird von Fachleuten auf dem Gebiet der Energieanalyse- und Beratung erstellt. Die Erstellung des Ausweises wird von den Kantonen wie auch von einzelnen Gemeinden unterstützt. Es lohnt sich also, vor der Beauftragung eines GEAK-Ausweises um Förderbeiträge anzusuchen.

Beurteilung von Qualität und Potential von Gebäuden

A

Klasse A

Effizienz der Gebäudehülle: hervorragende Wärmedämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasungen (z.B. Minergie-P).

Gesamtenergieeffizienz: hocheffiziente Gebäudetechnik für Heizung und Warmwasser, effiziente Beleuchtung und Geräte, Einsatz erneuerbarer Energien und Eigenstromerzeugung (z.B. Minergie-A).

B

Klasse B

Effizienz der Gebäudehülle: Gebäude mit einer thermischen Gebäudehülle, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Gesamtenergieeffizienz: Gebäudehülle und Gebäudetechnik im Neubaustandard, Einsatz erneuerbarer Energien (Beispiel Minergie- Systemerneuerung).

C

Klasse C

Effizienz der Gebäudehülle: Altbauten mit umfassend erneuerter Gebäudehülle (Beispiel Minergie-Systemerneuerung).

Gesamtenergieeffizienz: umfassende Altbausanierung (Wärmedämmung und Gebäudetechnik), meist kombiniert mit erneuerbaren Energien.

D

Klasse D

Effizienz der Gebäudehülle: nachträglich gut und umfassend gedämmter Altbau, jedoch mit verbleibenden Wärmebrücken.

Gesamtenergieeffizienz: weitgehende Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien.

E

Klasse E

Effizienz der Gebäudehülle: Altbauten mit Verbesserung der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung.

Gesamtenergieeffizienz: teilsanierte Altbauten, z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue Geräte und Beleuchtung.

F

Klasse F

Effizienz der Gebäudehülle: Gebäude, die teilweise gedämmt sind.

Gesamtenergieeffizienz: Bauten mit einzelnen neuen Komponenten (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung usw.)

G

Klasse G

Effizienz der Gebäudehülle: Altbauten ohne oder mit mangelhafter nachträglicher Dämmung und grossem Sanierungspotenzial.

Gesamtenergieeffizienz: Altbauten mit veralteter Gebäudetechnik und ohne Einsatz erneuerbarer Energien, die ein grosses Verbesserungspotenzial aufweisen.

Weitere Infos zur Gebäudesanierung:

Massnahmen zum Gebäudeprogramm unter dasgebaeudeprogramm.ch

Kantonale Energiefachstellen zum Abklären der Förderungen: endk.ch

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK): geak.ch

Zur Website der Kantonalen Energiefachstellen

Bildnachweis:

Verein GEAK, Basel

® Das Gebäudeprogramm Jahresbericht 2019

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