Hindernisfreies Bauen für Rollstuhlfahrer: Gebäudeeingang, Türen und Fenster
Die vorliegende Information ist ein Auszug einer Publikation die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Hindernisfreies Bauen (ZHB) enstanden war.
Die nachfolgenden Planungstipps enthalten einige der wichtigsten Massnahmen, die das Benutzen von privaten und öffentlichen Räumen für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Dieser Leitfaden ersetzt keine der gültigen Vorschriften, Normen oder Richtlinien, sondern ergänzt sie bestenfalls. Massgebend sind das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» mit Leitfaden.
Gebäudeeingang, Türen, Fenster, Korridore
Türbreiten und Bewegungsfläche
Die Türen sollten eine minimale Durchgangsite von 80 cm nicht unterschreiten. Türbreiten (A) sind auch abhängig von der Breite des angrenzenden Korridors (B) und der Bewegungsfläche. Um mit dem Rollstuhl problemlos einschwenken zu können, ist die Massabhängigkeit zwischen Türbreite und der vorhandenen Bewegungsfläche oder Korridorbreite zu beachten (siehe Abbildung 1).
Es gilt die Formel: A + B = 200 cm (A ≥ 80 cm)

1 Türbreiten und Bewegungsfreiheit im Korridor
Platzierung von Türen
Türen sind so zu platzieren, dass für den Rollstuhl genügend Bewegungsfläche vorhanden ist. Auf der Türöffnungsseite ist neben dem Türdrücker eine Freifläche von 60 cm empfehlenswert, damit die Tür problemlos zu bedienen ist, ohne mit dem Rollstuhl manövrieren zu müssen. Wenn dieses Mass nicht eingehalten werden kann, ist im rückwärtigen Bereich eine entsprechend grössere Bewegungsfläche vorzusehen (siehe Abbildung 2).

2 Platzierung von Türen
Das Platzverhältnis wird wie folgt berechnet: C + D = min. 120 cm
Massbeispiele
D = 60 cm | C = 60 cm |
D = 40 cm | C = 80 cm |
D = 20 cm | C = 100 cm |
D < 20 cm | C = 120 cm |
Aussentüren, Fenstertüren
Grundsätzlich müssen alle Türen das Durchfahrtsmass von 80 cm Breite aufweisen. Bei Aussentüren, Gebäudeeingangs-, Balkon- oder Fenstertüren soll die Schwellenhöhe, respektive der Absatz nicht mehr als 2,5 cm betragen (Abbildung 3).
Schwellenkeile
Beläge für Rampen und Schwellenkeile müssen vor allem rutschfest und dürfen nicht zu weich sein (Einschränkung der Befahrbarkeit) z.B. Gumminoppenbelag, Kunststoffbelag, Riffelblech, Gleitschutzstreifen. Schwellenkeile bei Türschwellen sind auch steiler möglich, individuell abklären (Abbildung 4).
Gebäudeeingangstüren sollen leicht zu öffnen sein. Die Montage eines vertikalen Haltegriffes am Rahmen/an der Leibung auf der Höhe des Türdrückers kann das Öffnen der Tür ebenfalls erleichtern und verhindert zudem das Wegrollen des Rollstuhls beim Aufstossen der Türe.
Kleine Drehtüren sind für Rollstuhlfahrer ungeeignet. Hier sollte ein separater Eingang unmittelbar neben dem Zugang vorgesehen werden.
Platzierung von Hilfsgeräten
Türspione sollten auf einer geeigneten Höhe angebracht werden (ca. 115 cm, je nach Benutzer verschieden). In Haushalten mit Rollstuhlgängern und Fussgängern sind zwei Türspione auf verschiedenen Höhen von Vorteil.
Türöffner/Gegensprechanlagen müssen auf einer geeigneten Höhe (empfohlen: maximal 110 cm) und an gut erreichbaren Standorten platziert werden. Anlagen ohne Hörer sind zu bevorzugen (siehe Abbildung 5).
Bedienungselemente und Türdrücker
Bedienungsbeschläge von Fenstern und Türen sind auf einer Höhe zwischen minimal 90 cm und maximal 140 cm ab Boden anzubringen. Die definitive Höhe ist, wo möglich, auf die Benutzer abzustimmen, und beträgt idealerweise 100 cm. Für sämtliche Türen besonders geeignet sind Türdrücker mit abgerundetem Ende. Diese sind gut zu greifen und verhindern das Abrutschen der Hand. Drehknöpfe sind nicht griffig genug und für Personen mit wenig Kraft und reduzierter Greiffähigkeit nicht benutzbar.
Fenstergriffe und -öffner
Die Fenstergriffe sollten zwischen 90 cm und 140 cm ab Boden angeordnet sein (Empfehlung 100 cm). Bei seitlich eingeschränkter oder nur frontaler Zufahrtsmöglichkeit liegt die Bedienungshöhe bei minimal 90 cm und maximal 100 cm ab Boden. Wenn die Zufahrt zum Öffnen nicht möglich ist (zum Beispiel bei vorgelagerter Küchenkombination oder Möblierung), muss die Installation eines elektrischen Fensteröffners in Betracht gezogen werden (Abbildung 6).
Allgemeiner Hinweis
Bedienungselemente
Bedienungselemente wie Lichtschalter, Sicherungskasten und dergleichen sind minimal 90 cm, maximal 140 cm (empfohlen 100 cm) ab Boden anzuordnen. Die Erreichbarkeit von Bedienungselementen darf weder durch breite, vorspringende Sockel noch durch Anordnung in einer Ecke erschwert werden (Sockel maximal 10 cm vorspringend, Bedienungselemente von Ecke minimal 40 cm). Dies gilt insbesondere für Schalter, Sicherungen, Steckdosen, Sonnerie, Gegensprechanlage und Automaten (Bancomat, Billettausgabe, Waschmaschine, Parking, Tankstelle und dergleichen). Der Freiraum vor Automaten und Schalteranlagen hat minimal 140 x 170 cm zu betragen. Die Schalterhöhe maximal 90 cm. Mindesten seine Kassenanlage muss die folgenden Bedingungen erfüllen und ständig in Betrieb sein: Durchgangsbreite (nutzbare Breite) minimal 100 cm. Zufahrt/Zugang gerade (nicht abgewinkelt), Höhe der Ablage oder des Rollbandes maximal 90 cm.
Im Mehrfamilien-Wohnungsbau sollen zwischen der Wohnung und dem Gebäudeeingang Gegensprechanlagen oder Leerrohre für einen späteren Einbau vorgesehen werden.

Übersicht der Höhenmasse für Rollstuhlfahrer
Weitere Informationen
Das Zentrum für hindernisfreies Bauen in Muhen (AG) ist Ihre Fachstelle für barrierefreies Wohnen. Wir beraten Sie gerne in Baufragen aller Art.