Hindernisfreies Bauen für Rollstuhlfahrer: Küchen
Die vorliegende Information ist ein Auszug einer Publikation, die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Hindernisfreies Bauen (ZHB) enstanden ist.
Die nachfolgenden Planungstipps enthalten einige der wichtigsten Massnahmen, die das Benutzen von privaten und öffentlichen Räumen für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Dieser Leitfaden ersetzt keine der gültigen Vorschriften, Normen oder Richtlinien, sondern ergänzt sie bestenfalls. Massgebend sind das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» mit Leitfaden.
Küchen
Planung
Bei der rollstuhlgerechten Küche als Arbeitsplatz ist die ergonomische Organisation und Ausgestaltung ganz besonders wichtig. Der primäre Arbeitsbereich (Herd, Spüle und Arbeitsfläche) sollte aus einer Position erreichbar sein.

Platzbedarf (Grundriss)
Platzbedarf im Raum
Der Abstand zwischen Wand und Küchenfront oder zwei gegenüberliegenden Küchenfronten sollte circa 140 cm betragen. Die Bewegungsfläche sollte mindestens 170 x 140 cm betragen.
Nutzung und Masse
Küchenkombinationen sind aus dem Rollstuhl nur bis zu einer Höhe von circa 140 cm nutzbar. Wichtige Elemente im unteren Bereich sollten einen Abstand von 20 bis 30 cm vom Boden haben.
Arbeitsflächen
Die Höhe der Arbeitsfläche sollte maximal 82 bis 83 cm betragen. Wo es sinnvoll ist, kann die Arbeitsfläche in der Höhe auch verstellbar ausgeführt werden.
Unterfahrbarkeit
Wichtige Arbeitsbereiche müssen unterfahrbar sein. Dies sind der Spülbereich, die Arbeitsfläche und der Herd. Die unterfahrbare Zone sollte minimal 1½ Elemente (80 cm) breit sein, minimal 50 cm tief und 70 cm hoch. Bei individuellen Anpassungen ist, je nach Kniehöhe des Benutzers auch eine geringere Höhe möglich. Wenn Schrankelemente bei einem Umbau nachträglich entfernt werden, sollte darauf geachtet werden, dass im frei gewordenen Beinraum keine Verletzungs- oder Verbrennungsgefahr durch Leitungen und Spülbecken besteht.
Unterschränke/Auszugsschränke
Auszüge und Dreheinsätze bei Unterschränken erleichtern die Zugänglichkeit. Auszugsschränke sind zu empfehlen, da die Ablagemöglichkeiten kompakt und gut erreichbar sind.

Zu beachtende Höhen
Oberschränke
Oberschränke sind für Rollstuhlfahrer nur im unteren Bereich benutzbar. Höhenverstellbare Schränke oder auch herausklappbare Körbe anstelle von festen Tablaren können die Nutzung erheblich verbessern. Gut sind auch Glastablare, da diese eine bessere Sicht auf die Gegenstände ermöglichen.
Apparate/Geräte
Jedes einzelne Gerät muss aus der Sicht eines Rollstuhlfahrers platziert werden. Höhe, Erreichbarkeit und Bedienung sind speziell zu beachten. Herd und Spüle nicht in Ecken platzieren. Es sind minimal 25 cm Abstand notwendig. Bei hoch liegenden Backöfen sollte in unmittelbarer Nähe eine Ablagefläche vorhanden sein, damit heisses Kochgut sofort und ohne Manövrieren abgestellt werden kann. Für den Einbau im Unterbau eignen sich Backofen mit Auszugswagen.
Beschläge
Die Griffe für Schubladen und Türen der Küchenkombination sollten gross, griffsicher und ergonomisch sein. Vermieden werden sollten kleine Griffe und Knöpfe.
Materialwahl
Die Materialwahl für die Arbeitsfläche muss in gewissen Fällen speziell beachtet werden. Ist zum Beispiel das Anheben von Kochgeschirr wegen Kraftmangel nicht möglich, sollten für die Arbeitsfläche keine hitzeempfindlichen Materialien verwendet werden.
Elektro-Installationen
Die Steckdosen müssen so platziert werden, dass sie aus dem Rollstuhl erreichbar sind (minimal 40 cm Abstand von den Raumecken).
Fenster
Fenster über der Küchenkombination sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Die Fensteröffnung sollte in einem solchen Fall automatisiert werden.
Allgemeiner Hinweis
Bedienungselemente
Bedienungselemente wie Lichtschalter, Sicherungskasten und dergleichen sind minimal 90 cm, maximal 140 cm (empfohlen 100 cm) ab Boden anzuordnen. Die Erreichbarkeit von Bedienungselementen darf weder durch breite, vorspringende Sockel noch durch Anordnung in einer Ecke erschwert werden (Sockel maximal 10 cm vorspringend, Bedienungselemente von Ecke minimal 40 cm). Dies gilt insbesondere für Schalter, Sicherungen, Steckdosen, Sonnerie, Gegensprechanlage und Automaten (Bancomat, Billettausgabe, Waschmaschine, Parking, Tankstelle und dergleichen). Der Freiraum vor Automaten und Schalteranlagen hat minimal 140 x 170 cm zu betragen, die Schalterhöhe maximal 90 cm. Mindestens eine Kassenanlage muss die folgenden Bedingungen erfüllen und ständig in Betrieb sein: Durchgangsbreite (nutzbare Breite) minimal 100 cm, Zufahrt/Zugang gerade (nicht abgewinkelt), Höhe der Ablage oder des Rollbandes maximal 90 cm.
Im Mehrfamilien-Wohnungsbau sollen zwischen der Wohnung und dem Gebäudeeingang Gegensprechanlagen oder Leerrohre für einen späteren Einbau vorgesehen werden.

Übersicht der Höhenmasse für Rollstuhlfahrer
Weitere Informationen
Das Zentrum für hindernisfreies Bauen in Muhen (AG) ist Ihre Fachstelle für barrierefreies Wohnen. Wir beraten Sie gerne in Baufragen aller Art.