Hindernisfreies Bauen für Rollstuhlfahrer: Vertikale Erschliessung
Die vorliegende Information ist ein Auszug einer Publikation die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Hindernisfreies Bauen (ZHB) enstanden war.
Die nachfolgenden Planungstipps enthalten einige der wichtigsten Massnahmen, die das Benutzen von privaten und öffentlichen Räumen für mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Dieser Leitfaden ersetzt keine der gültigen Vorschriften, Normen oder Richtlinien, sondern ergänzt sie bestenfalls. Massgebend sind das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» mit Leitfaden.
Rampen
Die Überwindung einer Rampe mit einem handbetriebenen Rollstuhl kostet Kraft. Aus diesem Grund sollte die Steigung, respektive das Gefälle nicht mehr als 6 % betragen. Rampen bis 12 % Steigung sind zulässig, jedoch nur dort, wo jemand im Rollstuhl jederzeit auf Hilfe zählen kann.

Podestgrösse
Rampenlänge und Podestgrösse
Nach 6 Metern ist ein waagrechtes Ruhepodest von 120 cm (besser 180 cm) Länge erforderlich (siehe Abbildung).
Freifächen
Am Anfang und am Ende einer Rampe, sowie vor Türen, muss eine horizontale Freifläche vorhanden sein, um das Wegrollen beim Bedienen der Tür zuverhindern. Auf der Türöffnungsseite sollte neben dem Türdrücker eine Freifläche von 60 cm vorhanden sein. Ansonsten (z. B. bei Umbauten, Sanierungen) muss der Abstand zum offenen Türflügel vergrössert werden.
Es gilt die Formel: A + C = 120 cm

Freiflächen vor Türen
Treppen
Treppen- und Sitzlifte
Treppenlifte sind keine gleichwertige Alternative zu einem herkömmlichen Kabinenaufzug. Sie eignen sich aber – im Wohnungsbauund in öffentlichen Bereichen – zur Überwindung von einem bis zwei Geschossen. Ab drei Etagen ist die Installation eher problematisch und unverhältnismässig. Treppenlifte sind je nach Anforderungen mit verschiedenen Optionen erhältlich. In der Planung müssen spezialisierte Firmen beigezogen werden.
Anforderungen für den Einbau
Beim Einbau eines Treppenliftes sind folgende Kriterien zu beachten:
Treppenbreite mindestens 100 cm (90 cm möglich in einzelnen Fällen)
Treppendurchgangshöhe mindestens 210 cm
Ausreichende Freifläche beim An- und Austritt der Treppe

Treppendurchgangshöhe
Treppenantritt
Vor dem Treppenantritt ist für das Zu- und Wegfahren eine Freifläche in der Länge von 220 cm erforderlich.

Treppenantritt
Treppenaustritt
Das Podest beim Treppenaustritt soll mindestens eine Breite von 120 cm aufweisen, um das Zu- und Wegfahren mit dem Rollstuhl zu ermöglichen.

Treppenaustritt
Aufzüge
Die Verfügbarkeit eines Aufzugs zur Erschliessung von Ober- und Untergeschossen ist für mobilitätseingeschränkte Menschen eine grosse Erleichterung. Deshalb haben diese Einrichtungen im Konzept des hindernisfreien Bauens auch einen wichtigen Stellenwert.

Mindestabmessung
Mindestmasse
Türmass: mindestens 80 cm (einseitig oder zentral öffnende Schiebe-/Teleskoptüren)
Kabinentiefe: mindestens 140 cm
Kabinenbreite: mindestens 110 cm
Diese Abmessungen bieten Platz für einen Normal- oder Elektrorollstuhl und 1 bis 2 Begleitpersonen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Umbauten mit Platzmangel) ist eine kleinere Kabine zulässig. Sie sollte aber keinesfalls die Standard-Masse eines Rollstuhls unterschreiten (Länge 120 cm, Breite 70 cm).
Ausstattung und Bedienungselemente
Der Handlauf in einer Standardkabine sollte möglichst auf drei Seiten vorhanden sein. Die Höhe beträgt zwischen 85 und 90 cm und der seitliche Wandabstand soll mindestens 3,5 cm betragen. Wenn möglich als gerundetes, umfassbares Profil gestalten.
Die Oberkante des Kabinentableaus darf maximal 140 cm (empfohlen nicht höher als 110 cm) ab Boden montiert und sollte mindestens 40 cm von der Kabinenecke entfernt angebracht werden. Für Rollstuhlfahrer ist das Tableau in horizontaler Lage besser zubedienen. Grosse Drucktasten sind Sensortasten vorzuziehen.
Als Bodenbelag sollten in der Kabine keine Brossenmatten oder hochflorige Teppiche verwendet werden.

Tableauhöhe
Platzbedarf vor Aufzugstüren
Der Wartebereich vor Aufzugstüren ist ausreichend (mindestens 120 x 120 cm) zu dimensionieren. Empfohlen werden 140 x 140 cm, damit eine Drehung von 90° mit dem Rollstuhl keine Probleme bereitet.

Wartezone vor Aufzugstüren
Allgemeiner Hinweis
Bedienungselemente
Bedienungselemente wie Lichtschalter, Sicherungskasten und dergleichen sind minimal 90 cm, maximal 140 cm (empfohlen 100 cm) ab Boden anzuordnen. Die Erreichbarkeit von Bedienungselementen darf weder durch breite, vorspringende Sockel noch durch Anordnung in einer Ecke erschwert werden (Sockel maximal 10 cm vorspringend, Bedienungselemente von Ecke minimal 40 cm). Dies gilt insbesondere für Schalter, Sicherungen, Steckdosen, Sonnerie, Gegensprechanlage und Automaten (Bancomat, Billettausgabe, Waschmaschine, Parking, Tankstelle und dergleichen). Der Freiraum vor Automaten und Schalteranlagen hat minimal 140 x 170 cm zu betragen. Die Schalterhöhe maximal 90 cm. Mindesten seine Kassenanlage muss die folgenden Bedingungen erfüllen und ständig in Betrieb sein: Durchgangsbreite (nutzbare Breite) minimal 100 cm. Zufahrt/Zugang gerade (nicht abgewinkelt), Höhe der Ablage oder des Rollbandes maximal 90 cm.
Im Mehrfamilien-Wohnungsbau sollen zwischen der Wohnung und dem Gebäudeeingang Gegensprechanlagen oder Leerrohre für einen späteren Einbau vorgesehen werden.

Übersicht der Höhenmasse für Rollstuhlfahrer
Weitere Informationen
Das Zentrum für hindernisfreies Bauen in Muhen (AG) ist Ihre Fachstelle für barrierefreies Wohnen. Wir beraten Sie gerne in Baufragen aller Art.