Spitalrückbau – Zwischennutzung wird geprüft
Die Baukommission des Grossen Stadtrats von Luzern prüft eine Zwischennutzung des Bettenhochhauses des Luzerner Kantonsspitals. Die LUKS-Gruppe jedoch betont die Unwirtschaftlichkeit und fordert weiterhin den geplanten Rückbau.

Luftbild des Areals des Luzerner Kantonsspitals mit dem «Schoggiturm» | Foto: LUKS
Der Plan des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) sieht vor, den sogenannten «Schoggiturm» nach der Errichtung des Ambulanten und des Stationären Zentrums abzureissen und stattdessen einen Park zu realisieren. Dieser Park soll als Reservefläche für künftige Nutzungen dienen. Die LUKS-Gruppe sprach sich in einer Stellungnahme entschieden gegen eine Streichung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan aus. Sie betonte, dass eine Weiternutzung des «Schoggiturms» bereits mehrfach intern geprüft und verworfen wurde. Hauptgründe seien die räumlichen Verhältnisse, die einen effizienten Spitalbetrieb unmöglich machten. Das Spitalzentrum sei technisch und funktional veraltet und habe seinen Lebenszyklus erreicht. Eine umfassende Instandsetzung wäre ausserdem extrem kostspielig. Laut der Stellungnahme rechnet die LUKS-Gruppe mit Investitionen von über 100 Millionen Franken. Zusätzlich würden Betriebskosten in Form einer sogenannten Kostenmiete von 16,4 Millionen Franken pro Jahr anfallen. Auch eine Nutzung durch Dritte schliesst die LUKS-Gruppe aus. Als Gründe nennt sie das öffentliche Verkehrs- und Strassennetz, das bereits an seine Kapazitätsgrenzen stösst, die Lärmbelastung durch den Rettungshelikopter sowie die Beeinträchtigung der Privatsphäre der Patienten.
In ihrem Fazit erklärt die LUKS-Gruppe, dass eine Genehmigung des Bebauungsplans eine Voraussetzung für den Bau des Ambulanten Zentrums sei. Eine Ablehnung des Plans oder ein Referendum gegen die Bauvorhaben könne die geplante Entwicklung um Jahre verzögern. Dies würde erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der gesamten Zentralschweiz haben. Der Grosse Stadtrat wird das Geschäft voraussichtlich in seiner Session am 30. Januar 2025 behandeln.